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Gilt die 30 Tage-Rückgabemöglichkeit noch?

Die freiwillige 30 Tage-Rückgabemöglichkeit besteht weiterhin.

Beachten Sie jedoch, dass der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, so dass gegebenenfalls nicht der volle Kaufpreis erstattet werden kann. Zudem ist es möglich, dass eine Rückzahlung erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens erfolgen kann.